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Illegale Inhalte melden

Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 Digital Services Act (DSA)

Was können Sie melden?

Jede Person oder Einrichtung kann Luxoria auf Inhalte hinweisen, die sie für rechtswidrig hält. Dazu gehören insbesondere:

  • Fälschungen und Markenrechtsverletzungen
  • Urheberrechtsverletzungen (z.B. unautorisierte Fotos)
  • Verstöße gegen das Geldwäschegesetz
  • Betrugsverdacht, irreführende Angaben
  • Verstöße gegen den Jugendschutz
  • Hassrede, Diskriminierung, Gewaltverherrlichung
  • Datenschutzverletzungen

So funktioniert die Meldung

Senden Sie uns eine E-Mail an dsa@luxoria.global mit folgenden Angaben:

  • Präziser Link (URL) des beanstandeten Inhalts oder Listings
  • Begründung, warum der Inhalt nach Ihrer Einschätzung rechtswidrig ist (konkrete Rechtsnorm falls bekannt)
  • Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen und die Eingangsbestätigung
  • Erklärung in gutem Glauben, dass die Angaben richtig und vollständig sind (Art. 16 Abs. 2 lit. d DSA)

Bei Urheberrechts- und Markenrechtsverstößen bitten wir zusätzlich um einen Nachweis Ihrer Aktivlegitimation.

Was passiert nach der Meldung?

  1. Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Art. 16 Abs. 4 DSA).
  2. Luxoria prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv. Die Bearbeitung erfolgt automatisiert nur, wenn dies für den jeweiligen Verstoß angemessen ist.
  3. Wir entscheiden über Maßnahmen: Beibehaltung, Warnung, Entfernung, Herabstufung in der Sichtbarkeit oder Sperrung des Anbieter-Kontos.
  4. Sie und der betroffene Anbieter werden über das Ergebnis informiert. Beide Seiten können innerhalb von sechs Monaten Widerspruch einlegen (Art. 20 DSA).

Widerspruch gegen unsere Entscheidung

Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung unserer Begründung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wird von einer anderen Person als der ursprünglichen Entscheiderin bzw. dem ursprünglichen Entscheider bearbeitet.

Unabhängig von unserem internen Beschwerdeverfahren können Sie sich an eine nach Art. 21 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle oder an ein zuständiges Gericht wenden.

Missbrauch des Melde-Verfahrens

Gemäß Art. 23 DSA behalten wir uns vor, Personen oder Entitäten, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen, nach einer vorherigen Warnung vom Melde-Verfahren auszuschließen.

Dringende Fälle

Liegt eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Sicherheit vor, wenden Sie sich bitte zuerst an die Polizei (110) und informieren Sie uns anschließend.